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Bundesweit - Förderung von Luftreiniger Anlagen mit der Überbrückungshilfe:

Mit der Corona-Überbrückungshilfe 3 werden auch Hygienemaßnahmen einschließlich Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 01.01.2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen).

Förderungszeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Der Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden


Bundesweit: Förderungsprogramm für Lüftungsanlagen - Kultur:

Die Bundesregierung stellt 500 Mio Euro bis 2024 für die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit Lüftungsanlagen zur Verfügung. Das wurde im Rahmen des Förderprogramms Neustart Kultur auf den Weg gebracht. Die besonders hart getroffene Kulturszene durch die Pandemie soll damit unterstützt werden.


Bundesweit: Zukunftsprogramm KINO 2:

Seit dem 1.08.2020 besteht für Kinobetreiber die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung von pandemiebedingten Investitionen zu stellen. Dabei können bis zu 80% der förderfähigen Kosten für erforderliche Maßnahmen übernommen werden. Darunter fallen auch Klima- bzw. Belüftungsssysteme.


Des weiteren gibt es Förderungen für Luftreinigungsanlagen auf Landesebene für Schulen:

Bayern:

Bayern fördert mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen und Schulen

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Berlin:

Berlin stellt 4,5 Mio. Euro für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten bereit. Von der Förderung sollen die Schulen profitieren, in denen das ausreichende Lüften der Klassenräume nicht möglich ist. Ziel ist es, die Schulen so weit wie möglich offen zu halten.


Hessen:

Die hessische Gastronomie wird mit insgesamt 3,4 Mio. Euro vom Land Hessen unterstützt. Gefördert werden unter anderem “Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind“.



NRW (Nordrhein-Westfalen):

Die Landesregierung bringt ein Sonderprogramm über 50 Mio. Euro auf den Weg. Damit soll unter anderem der Erwerb von mobilen Luftreinigern für Schulen und Sporthallen gefördert werden, die nicht über Fenster oder vorhandene Technische Anlagen ausreichend gelüftet werden können.




Rheinland-Pfalz:

Das Land unterstützt die Schulträger mit einem Förderprogramm von bis zu 6 Mio. Euro zur Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte. Räume, in denen kein ausreichendes Lüften möglich ist, sollen dadurch weiterhin genutzt werden können. Derzeit werden die Förderrichtlinien abgestimmt.